Ja. Der Tracking-Code setzt ein Cookie mit dem Namen bg_sid und einer Laufzeit von 365 Tagen. Derselbe Schlüssel wird zusätzlich im localStorage abgelegt, während des Besuchs kommen mehrere Einträge im sessionStorage hinzu. Alle Angaben, die Sie für Ihre Datenschutzerklärung und Ihr Consent-Management brauchen, stehen in dieser Antwort.
Das Cookie und der localStorage-Eintrag tragen dieselbe Kennung und dienen der Wiedererkennung des Endgeräts über Besuche hinweg. Die sessionStorage-Werte steuern den Ablauf innerhalb eines Besuchs und halten die Verhaltensdaten bis zum Versand.
Welche Merkmale werden dabei erhoben?
technische Merkmale des Geräts und des Browsers, sogenannte technische Fingerprints
Merkmale des Seitenaufrufs, also die aufgerufene Adresse und ihre Parameter
Verhaltensmerkmale der Interaktion auf der Seite
die IP-Adresse, gespeichert im Klartext
Die Erhebung beginnt mit dem Seitenaufruf und läuft in mehreren Schritten über den Besuch hinweg ab. Den vollständigen Katalog der verarbeiteten Datenarten nennt die Datenschutzerklärung. Sie ist die maßgebliche Grundlage, wenn Sie Ihre eigene Erklärung und Ihr Consent-Tool befüllen.
Brauche ich dafür eine Einwilligung?
Diese Antwort ist keine Rechtsberatung. Die Entscheidung trifft der Websitebetreiber, also Sie, und zwar für Ihre konkrete Website.
Die Ausgangslage lässt sich beschreiben: Es werden Informationen auf dem Endgerät gespeichert und ausgelesen, mit einer Kennung von 365 Tagen Laufzeit und einer Geräteerkennung über technische Fingerprints. Genau an diese Konstellation knüpfen § 25 TDDDG in Deutschland und die entsprechenden Regelungen anderer EU-Staaten an. Ob die Ausnahme für unbedingt erforderliche Speicherung greift oder eine Einwilligung einzuholen ist, hängt von Ihrer Website, Ihrem Verarbeitungszweck und der Einschätzung Ihres Rechtsbeistands ab. Klären Sie das, bevor Sie den Code produktiv setzen.
Das WordPress-Plugin macht diese Rollenverteilung sichtbar: Bei der Aktivierung verlangt es vier Bestätigungen, darunter ausdrücklich die Bestätigung, dass die Verantwortung für Cookies und Tracking auf Ihrer Website bei Ihnen liegt. Ohne diese Bestätigungen bleibt die Messung ausgeschaltet.
Was Sie dabei beachten sollten
Entscheiden Sie sich dafür, den Code hinter eine Einwilligung zu legen, hat das eine messbare Folge: Lehnt ein Besucher ab, wird der Tracking-Code nicht ausgeführt, und für diesen Klick entsteht kein Datensatz. Er taucht dann weder in der Auswertung auf noch kann er dazu führen, dass die Quelle von der weiteren Anzeigenausspielung ausgeschlossen wird. Dasselbe gilt bei Adblockern und bei fehlerhaftem Einbau. Die Aussage jeder Klick wird erfasst wäre falsch.
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