Welche technischen Voraussetzungen benötige ich, um BudgetGuard zu nutzen?

Drei Dinge. Erstens eine Website, auf der sich der Tracking-Code einbinden lässt. Zweitens ein Google-Ads-Konto mit ausreichenden Rechten, damit die Anbindung gelingt und auffällige Quellen von der weiteren Anzeigenausspielung ausgeschlossen werden können. Drittens die Gewissheit, dass der Code dauerhaft auf allen Zielseiten ausgeliefert wird. Programmierkenntnisse brauchen Sie dafür nicht, der Einbau ist in allen drei Fällen ein Kopiervorgang.

Was brauchen Sie auf der Website?

Für den Einbau gibt es drei Wege, alle im Portal hinterlegt:

Eine Einbindung über den Google Tag Manager gibt es nicht. Der Code muss außerdem auf allen Seiten stehen, auf denen Ihre Anzeigen landen. Nach einem Relaunch, einer neuen Landingpage oder einem Template-Wechsel prüfen Sie am besten, ob er noch ausgeliefert wird. Zum Selbsttest liegen im Portal Testlinks mit gclid und ein Anleitungsvideo bereit.

Was brauchen Sie im Google-Ads-Konto?

Die Anbindung läuft über den Google-Login mit der Berechtigung adwords. Was damit abgefragt wird, steht unter Welche Google-Berechtigungen fordert BudgetGuard an?. Danach wählen Sie Ihr Manager-Konto (MCC) und daraus die Kundenkonten aus, die überwacht werden sollen. Je Konto entsteht ein GuardHub mit eigener zwölfstelliger Kennung.

Wer im Konto nur eingeschränkte Rechte hat, kann die Anbindung nicht abschließen. Bei von Agenturen betreuten Konten liegt die nötige Berechtigung häufig bei der Agentur. BudgetGuard schreibt später drei Dinge in das Konto: IP-Ausschlüsse als negatives Kriterium auf Kontoebene, das Final URL Suffix Ihrer Kampagnen für den Kampagnenkontext und, falls Sie es setzen, eine Länderblockierung im Geo-Targeting.

Was ist mit Consent und Datenschutz?

Der Code setzt ein Cookie und schreibt in den Browserspeicher. Was genau gespeichert wird und wie lange, steht in Setzt BudgetGuard Cookies auf meiner Website?. Das WordPress-Plugin verlangt bei der Aktivierung vier Bestätigungen zu Datenschutz, AGB, Auftragsverarbeitung und Ihrer Verantwortung für Cookies und Tracking. Der Auftragsverarbeitungsvertrag liegt öffentlich vor, Ihre Zustimmung wird im Portal versioniert erfasst. Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine eigene Prüfung.

Was Sie dabei beachten sollten

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